Mehrwertsteuer – Rückerstattung

„Linguistic systems“ vermittelt bei Verfahren zur Rückerstattung von MwSt in Mazedonien.

In 2018 beträgt der Steuersatz für MwSt 18% mit einer Tendenz zu steigen.

Diese Dienstleistungen bieten wir juristischen Personen an, die ihren Sitz in Staaten haben, mit denen die Republik Mazedonien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen hat.

Im Moment (2018) sind solche Abkommen mit den meisten EU-Mitgliedstaaten (mit Einschränkungen auch mit Kroatien), sowie mit Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina und anderen Staaten in Kraft.

Falls sie keine Kenntnisse darüber haben, ob ihr Staat ein Abkommen mit der Republik Mazedonien abgeschlossen hat, kontaktieren sie uns bitte.  

 

Notwendige Unterlagen: alle Unterlagen, die das rechtmäßige Bestehen der juristischen Person und ihre Pflicht zur Zahlung von MwSt beweisen, Rechnungen für in der Republik Mazedonien eingekaufte Güter und Dienstleistungen gemäß der Liste der zugelassenen Güter und Dienstleistungen im definierten Mindestbetrag.

Je nach Fall können auch andere Unterlagen notwendig sein.

 

Dauer des Verfahrens: ungefähr 6 Monate bis unser Kunde den Betrag der rückerstatteten MwSt erhält.

Wir bieten unsere Dienstleistungen und führen das komplette Verfahren und alle damit verbundenen Tätigkeiten durch, damit wir es ihnen ermöglichen die MwSt rückerstattet zu bekommen, dabei eine Vermittlungsgebühr von 5-10% vom RÜCKZUERSTATTENDEN BETRAG je nach Fall und Dienstleistungspaket berechnend.

Es freut uns, ihnen ein konkretes Angebot zuzustellen.

 

Bitte vergessen sie nicht, dass wir unsere Dienstleistungen NUR WENN und NACHDEM eine positive schriftliche Entscheidung über Rückerstattung von MwSt von der zuständigen mazedonischen Behörde getroffen wird, in Rechnung stellen.